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Art. 29 · Schneefangvorrichtung
BZO Baureglement der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil · S. 16 · Original-PDF
Auf neuen und bestehenden Dächern von Gebäuden, bei denen der von der Bedachung fallende Schnee Personen, Tiere oder Sachen ge fährden kann, sind Schneefangvorrichtungen anzubringen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.