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Art. 25 · Unterirdische Bauten
BZO Baureglement der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil · S. 14 · Original-PDF
1Bauten oder Bauteile gelten als unterirdisch, wenn sie im Grenzab standsbereich sowohl unter dem gewachsenen als auch unter dem gestalteten Terrain liegen. BauG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.