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Art. 43 · Bevor das Baugesuch eingereicht wird, sind Visiere aufzustellen, welche …

BZO Baureglement 2007 · S. 18 · Original-PDF

Stellung und Ausmass der Baute oder Anlage bezeichnen. Die Visiere dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung des Gemeinderates entfernt werden. Bei Bauten und Anlagen von über 18.0 m Höhe müssen die Visiere die horizontale Ausdehnung sowie an einer Stelle die maximale Höhe bezeichnen.

Geltungsdauer

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.