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Art. 86 · Fassadenhöhe
BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 18 · Original-PDF
PBG Fassadenhöhe Die Fassadenhöhe bezeichnet den grössten Höhenunterschied zwischen der Dachoberkante und dem senkrecht darunterliegenden Punkt auf dem massgebenden Terrain der jeweiligen Fassade. Abbildung 15: Talseitige Fassadenhöhe ERR Raumplaner AG Gemeinde Gommiswald Beilage zum Baureglement Seite 9
1.4 Abstände Bauten und Bauteile
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.