← BZO Gommiswald · Inhaltsverzeichnis

Art. 101

BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 8 · Original-PDF

PBG

1Als Feuerschutzvorschriften gelten die Brandschutznorm und die Brandschutzrichtlinie der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF)18.

2Für Geländer und Brüstungen oder andere Vorrichtungen zum Schutz von Personen gegen Absturz sind die Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) wegleitend.

3Wo von Gebäuden her Personen, Tiere oder Sachen durch Schneerutsch gefährdet werden, sind Schneefangvorrichtungen anzubringen. 4 GEBÜHREN

Gebühren

1Die zuständigen Behörden können insbesondere für folgende Leistungen Gebühren erheben:

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.