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Art. 4 · Planungsmittel

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 5 · Original-PDF

Zur Lösung der Aufgaben der Ortsplanung dienen, nebst dem Baureglement, die folgenden Planungsmittel:

a)Richtplan

b)Zonenplan

c)Überbauungspläne

d)Gestaltungspläne

e)Schutzverordnungen. Der Richtplan und seine Bestandteile bilden die Grundlagen für die Ortsplanung und den Ausbau der Infrastruktur. Sie sind für die mit der Planung beauftragten Organe und Behörden wegleitend.

Zonen-, Überbauungs- und Gestaltungspläne, Schutzverordnungen und Baureglement sind als öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkungen für das Grundeigentum verbindlich.

Die vom Gemeinderat genehmigten Planungsmittel können bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

1 vgl. Art. 40 Abs. 2 VRP (sGS 951.1)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.