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Art. 5 · Richtplan

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 6 · Original-PDF

Der Richtplan bezeichnet die in der Gemeinde anzustrebende bauliche und landschaftliche Entwicklung.

Der Richtplan besteht aus den Teilrichtplänen

– Siedlung, enthaltend die bestehende Überbauung und die zur Besiedlung vorgesehenen Gebiete, unterteilt in die wichtigsten Nutzungsarten

– Landschaft, enthaltend Landschaftsteile, Natur- und Kulturobjekte sowie Erholungsgebiete und -anlagen

– Verkehr, enthaltend die generelle Linienführung der Hochleistungs-, Hauptverkehrs-, Sammel- und Erschliessungsstrassen sowie der Fuss- und Wanderwege, ausserdem die öffentlichen Parkierungsanlagen und die Linienführung des öffentlichen Verkehrs

– Versorgung, enthaltend die wichtigsten Anlagen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung.

III. Zonenvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.