Art. 5 · Richtplan
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 6 · Original-PDF
Der Richtplan bezeichnet die in der Gemeinde anzustrebende bauliche und landschaftliche Entwicklung.
Der Richtplan besteht aus den Teilrichtplänen
– Siedlung, enthaltend die bestehende Überbauung und die zur Besiedlung vorgesehenen Gebiete, unterteilt in die wichtigsten Nutzungsarten
– Landschaft, enthaltend Landschaftsteile, Natur- und Kulturobjekte sowie Erholungsgebiete und -anlagen
– Verkehr, enthaltend die generelle Linienführung der Hochleistungs-, Hauptverkehrs-, Sammel- und Erschliessungsstrassen sowie der Fuss- und Wanderwege, ausserdem die öffentlichen Parkierungsanlagen und die Linienführung des öffentlichen Verkehrs
– Versorgung, enthaltend die wichtigsten Anlagen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung.
III. Zonenvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.