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Art. 24 · Mehrhöhenzuschlag
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 16 · Original-PDF
Sofern aufgrund besonderer Vorschriften in Überbauungs- und Gestaltungsplänen die Gebäudehöhen das in den Zonenvorschriften festgelegte Mass überschreiten, erhöht sich pro Mehrgeschoss der grosse Grenzabstand um 2 m und der kleine Grenzabstand um 1 m.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.