Art. 23 · Gebäudehöhe, Firsthöhe
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 16 · Original-PDF
Die Gebäudehöhe bezeichnet den senkrechten Abstand zwischen dem Niveaupunkt und dem ausgemittelten Schnittpunkt der Fassade mit der Dachoberkante in der Fassadenmitte.
Bei Bauten, deren Flachdach mit einer massiven Brüstung von mehr als 30 cm Höhe in der Fassadenflucht abgeschlossen wird, bemisst sich die Gebäudehöhe als senkrechter Abstand zwischen dem Niveaupunkt und der ausgemittelten Brüstungs-Oberkante in der Fassadenmitte.
Die Firsthöhe bezeichnet den senkrechten Abstand zwischen dem Niveaupunkt und der höchsten Erhebung des Daches.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.