← BZO Kaltbrunn · Inhaltsverzeichnis

Art. 27 · Technisch bedingte Dachaufbauten; Sonnenkollektoren; Antennenanlagen

BZO Baureglement der Gemeinde Kaltbrunn · S. 14 · Original-PDF

Technisch bedingte Dachaufbauten; BauG Art. 78, 97

Sonnenkollektoren; Antennenanlagen

1Technisch notwendige Bauteile wie Kamine, Ventilationszüge und Liftaufbauten dürfen unabhängig von den Vorschriften über die Dachaufbauten erstellt werden. Technisch notwendige Dachaufbauten sind möglichst klein zu halten, zusammenzufassen und der Sicht nach Möglichkeit zu entziehen. Gemeinde Kaltbrunn

–15 - Baureglement

2Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen dürfen nicht verunstaltend wirken und müssen sich bezüglich Form, Struktur und Farbgebung in die Dach- und Fassadenfläche einfügen.

3Antennenanlagen auf dem Dach sind unzulässig, wenn der Anschluss an eine Gemeinschaftsantenne mit zumutbaren Kosten möglich ist oder auf eine andere Art hinreichende Empfangverhältnisse erreicht werden können.

4Anlagen für den Signalempfang (Radio, TV, Funk, usw.) dürfen an den Aussenseiten von Gebäuden installiert bzw. im Freien aufgestellt werden, soweit es nach Bundesrecht (RTVG, SR 784.40) und nach kantonalem Recht zulässig ist. Der Standort, die technische Ausführung und die Farbgebung zulässiger Aussenantennenanlagen und Parabolspiegel sind so zu wählen, dass das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird.

4.3 VORSCHRIFTEN ZU VERKEHR UND UMGEBUNG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.