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Art. 18 · Aussenantennenanlagen
BZO Baureglement der Gemeinde Benken SG · S. 10
1Kann an eine Gemeinschaftsantenne oder Kabelanlage angeschlossen werden, ist das Aufstellen neuer Aussenantennen inkl. Parabolspiegel grundsätzlich untersagt.
2Soweit die Errichtung von Aussenantennenanlagen nach Art. 53 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen ausnahmsweise zulässig ist, darf pro Gebäude höchstens eine Aussenantennenlage erstellt werden.
3Der Standort und die Farbgebung zulässiger Aussenantennenanlagen sowie Parabolspiegel ist so zu wählen, dass das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.