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Art. 9 · Industriezone

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Walenstadt · S. 8 · Original-PDF

1Industriezone A: Bauten mit einer Gesamtlänge von mehr als 80 m sind nur aufgrund eines Ueberbauungs- oder Gestaltungsplanes zulässig.

2Industriezone B: In der Industriezone B (unterirdisch) sind nur Betriebe im Zusammenhang mit Gesteinsabbau, -aufbereitung und -verarbeitung gestattet.

BauG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.