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Art. 29 · Belichtung und Besonnung

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Walenstadt · S. 21 · Original-PDF

Die Lage der Bauten hat auf Belichtung und Besonnung Rücksicht zu nehmen. Ausschliesslich oder mehrheitlich nach Norden orientierte Wohnungen sind nicht zulässig.

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BauG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.