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Art. 45 · Bezug der Bauten
BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 19 · Original-PDF
1 Bauten dürfen erst bezogen werden, wenn der innere Ausbau vollendet, die Baute genügend trocken und ein gefahrenloser und sauberer Zugang vorhanden ist. Zudem müssen die Zufahrt und die für die Motorfahrzeuge notwendigen Abstellplätze fertig erstellt sein. Ergibt die Kontrolle der Bezugsbereitschaft ein ungenügendes Resultat, so ist der Bezug zu verweigern oder auf einen späteren Zeitpunkt freizugeben. Widerrechtlich bezogene Bauten können auf Kosten des Eigentümers geräumt werden. 19 Gemeinde Bad Ragaz
Baureglement
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.