Art. 46 · Baukontrolle
BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 20 · Original-PDF
1 Der Baubehörde sind unaufgefordert die gemäss Baubewilligung verfügten Meldungen zu erstatten, wie:
–Erstellung des Schnurgerüstes;
–Erstellung der Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen vor dem Eindecken;
–Ansetzen der Kamine und Feuerstätten;
–vollendeter Rohbau vor Beginn der Verputzarbeiten;
–Fertigstellung des Baues spätestens 8 Tage vor dem Bezug;
–Rohplaniearbeiten. 2 Wasser-, Kanalisations- und Energieanschlüsse sowie Werkleitungen sind vor dem Eindecken durch eine Fachperson einzumessen und in einen Ausführungsplan massstäblich einzutragen und zu vermassen. Dieser Plan ist vor der Bauabnahme der Baubehörde zweifach einzureichen. 3 Die Baukontrolle durch den Gemeinderat oder die von ihm beauftragten Organe hat in der Regel innert 3 Arbeitstagen nach eingegangener Anzeige zu erfolgen. Beanstandungen sind dem Bauherrn bzw. der verantwortlichen Bauleitung unverzüglich mitzuteilen. Nach Behebung der gerügten Mängel ist zum Zweck der Nachkontrolle erneut Anzeige zu machen. H Verfahrensvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.