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Art. 42 · Hygieneanforderungen

BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 18 · Original-PDF

1 Für die Herstellung, Behandlung, Lagerung und den Transport von Lebensmitteln gelten die Vorschriften der Hygieneverordnung des Bundes. 2 Für bauliche Massnahmen an Gastwirtschaftsbetrieben gelten die entsprechenden Richtlinien der Gesellschaft Schweizer Lebensmittelinspektoren. G Bauvorgang und Baukontrolle

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.