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Art. 41 · Tierhaltung

BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 18 · Original-PDF

1 Landwirtschaftliche Bauten sowie Bauten für die gewerbsmässige Tierhaltung sind in der Landwirschaftszone und im übrigen Gemeindegebiet soweit zugelassen, wie sie für die benachbarten Bauzonen keine unzumutbaren Beeinträchtigungen darstellen. 2 Kleintierställe zu Hobbyzwecken können in Wohnzonen gestattet werden, wenn sie die Umgebung nicht verunstalten und nichtstörend sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.