Art. 38 · rainveränderungen
BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 16 · Original-PDF
1 Die nachfolgenden Vorschriften gelten in den Bauzonen, ausgenommen in folgenden Zonen:
a)Gewerbe-Industriezone;
b)Zone für öffentliche Bauten und Anlagen;
c)Intensiverholungszone. 2 Das natürliche bzw. gewachsene Terrain ist im Zusammenhang mit Bauvorhaben möglichst wenig zu verändern. Bauten und Anlagen haben sich dem bestehenden Terrain anzupassen – und nicht umgekehrt. 3 Notwendige Terrainveränderungen haben sich der vorhandenen Topographie anzupassen. 4 Auffüllungen dürfen in der Regel die maximale Höhe von 1.0 m über die gesamte Länge ab gewachsenem Terrain nicht überschreiten. Vorbehalten sind zulässige Deponien. 5 Böschungskanten und Stützmauern dürfen nicht näher als 0.5 m an die Grenze reichen, wenn die Terrainveränderung nicht grenzüberschreitend und gleichzeitig ausgeführt wird. Einfriedungen dürfen nicht hinterfüllt werden. 6 Stützmauern und dergleichen sind auf das technisch Notwendige zu beschränken und weitgehend naturnah auszugestalten. Nach Möglichkeit sind Lebendverbauungen vorzusehen. 16 Gemeinde Bad Ragaz
Baureglement
F Bau- und Hygienevorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.