Art. 35 · Anbauten, Nebenbauten
BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 15 · Original-PDF
1 An- und Nebenbauten sind eingeschossige Baukörper mit einer Gebäudegrundfläche von höchstens 40 m2. Kleinbauten sind Nebenbauten mit einer Gebäudegrundfläche von höchstens 15 m2 . 2 Anbauten sind an ein Hauptgebäude angegliederte Baukörper, die in der äusseren Erscheinung architektonisch abgesetzt sind. Nebenbauten sind eigenständige Baukörper, die nicht mit einem Hauptgebäude verbunden sind. 3 Es gelten folgende Höhenbeschränkungen:
An- und Nebenbauten Kleinbauten Gebäudehöhe 4.0 m 3.0 m Firsthöhe 5.0 m 4.0 m 4 Für An- und Nebenbauten gilt ein verminderter Grenzabstand von 3.0 m. 5 Nebenbauten sind innerhalb des grossen Grenzabstands unzulässig, ausgenommen ist eine Kleinbaute pro Hauptbau. Anbauten dürfen höchstens 4.0 m in den grossen Grenzabstand reichen. 6 An- und Nebenbauten können frei an die Grenze gestellt oder zusammengebaut werden, wenn darin keine Tiere gehalten werden und der Nachbar schriftlich zustimmt. Erfolgt der Zusammenbau nicht gleichzeitig, so hat der später Bauende ohne besondere Zustimmung des Nachbarn das Recht, eine Baute gleicher Dimension und Erscheinungsform an die Nachbarbaute anzubauen oder eine andere Baute unter Einhaltung des einfachen Grenzabstandes zu erstellen. Vorbehalten ist das Baubewilligungsverfahren. 7 Der Gebäudeabstand von An-, und Nebenbauten gegenüber Bauten auf dem gleichen Grundstück beträgt 3.0 m, bzw. 2.0 m bei Kleinbauten. Vorbehalten bleiben die feuerpolizeilichen Vorschriften.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.