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Art. 34 · Kinderspielplätze

BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 14 · Original-PDF

1 Die minimale Grösse der bei Mehrfamilienhäusern gemäss Art. 73 des Baugesetzes zu erstellenden Kinderspielplätze hat 20 % der gesamten anrechenbaren Geschossflächen zu betragen. 14 Gemeinde Bad Ragaz

Baureglement Art. 34 Lärmschutzverordnung (LSV) und Art. 7 Energieverordnung (EnV). 2 Bei allen Fassadenänderungen (wie Einbau von Fenstern, Türen, Vorplatzüberdachungen usw.) ist ein Plan einzureichen, in dem die vollständige Fassade samt der beabsichtigten Änderung ersichtlich ist. Bei geschlossener Bauweise sind die benachbarten Bauten in den Plänen miteinzuzeichnen. 21 Gemeinde Bad Ragaz

Baureglement

3 Auf Verlangen der Baubehörde sind Detailpläne, ergänzende Baubeschriebe, statische Berechnungen, Fotos, Modelle, Schattendiagramme usw. einzureichen. Der Gemeinderat ist auch befugt, für schwierig zu beurteilende und aussergewöhnliche Bauten Gutachten einzuholen. Die Frage der Kostentragung regelt sich nach Art. 94 ff. VRP. 4 Bauliche Veränderungen sind in den Plänen durch Farben zu kennzeichnen. Für bestehende Bauteile gilt die schwarze, für abzubrechende die gelbe und für neue die rote Farbe. 5 Die Unterlagen des Baugesuches sind, wo nichts anderes bestimmt wird, in dreifacher Ausfertigung, auf dauerhaftem Papier, gefalzt auf das Normalformat A4 (210 x 297 mm) einzureichen. Sie müssen vom Bauherrn, Projektverfasser und, sofern mit dem Bauherrn nicht identisch, vom Grundeigentümer unterzeichnet sein. Die Pläne müssen mit Datum, Massstab, Nordrichtung und den erforderlichen Massen versehen sein. 6 Für kleinere und unbedeutende Bauvorhaben bestimmt die Baukommission, welche Unterlagen einzureichen sind. I Schlussbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.