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Art. 28 · 3. Abparzellierung

BZO Baureglement Langenthal · S. 21 · Original-PDF

3. Abparzellierung Bei Abparzellierungen nach Erteilung der Baubewilligung darf die Ausnützungsziffer, über die Stammparzelle gerechnet, nicht überschritten werden. VII. Umgebungsgestaltung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.