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Art. 29 · Umgebungsgestaltung

BZO Baureglement Langenthal · S. 21 · Original-PDF

1Die Umgebung (Aussenräume) von Bauten und Anlagen ist so zu gestalten, dass sich eine gute Einordnung in die Landschaft und das Ortsund Strassenbild ergibt. Umgebungsgestaltung

2Die wesentlichen Elemente der Umgebungsgestaltung (Terraingestaltung, Böschungen, Mauern, Treppen, Einfriedungen sowie die höhere Bepflanzung) sind in einem Umgebungsgestaltungsplan darzustellen.

3Für die Gestaltung der Aufenthaltsbereiche und Spielplätze gelten die kantonalen Bestimmungen. C) Zonenvorschriften I. Allgemeines

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.