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Art. 18 · Gebäudelänge, Mehrlängenzuschlag
BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 9 · Original-PDF
1Die Gebäudelänge bezeichnet die längste Fassadenabmessung. Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sie sich nach der senkrechten Projektion auf die Verlängerung des längsten geraden Fassadenteils. Nicht angerechnet werden:
–Anbauten gemäss Art. 25 Baureglement, die die Fassade um höchsten 5 m verlängern
–unterirdische Bauten oder Bauteile nach Art. 28 Baureglement
–Vorbauten bis zu einer Ausladung von 2 m.
2Gegenüber Baulinien, dem Strassen-, Wald- und Gewässerabstand ist kein Mehrlängenzuschlag einzuhalten. 9
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.