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Art. 10 · Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 6 · Original-PDF
1Bauten, deren Gebäudehöhe mehr als 13 m beträgt, haben einen kleinen Grenzabstand von 8 m und einen grossen Grenzabstand von 12 m einzuhalten. Bei niedrigeren Bauten richten sich die Grenzabstandsvorschriften nach jener Wohnzone, innerhalb welcher die Bauten auf Grund ihrer Gebäude- bzw. Firsthöhe erstellt werden könnten.
2Die Vorschriften über den Mehrlängenzuschlag finden keine Anwendung.
1 gemäss I. Nachtrag vom 25.01.2010 2 gemäss II. Nachtrag vom 17.02.2020 6
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.