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Art. 11 · Zone für Skiabfahrts- und Skiübungsgelände

BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 7 · Original-PDF

1Die Zone für Skiabfahrts- und Skiübungsgelände ist von allen skisportbehindernden Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Bepflanzungen freizuhalten.

2Soweit die Erstellung von Bauten und Anlagen nach Abs. 1 zulässig ist, haben Bauvorhaben die Vorschriften der zugrundeliegenden Nutzungszone einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.