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Art. 11 · Zone für Skiabfahrts- und Skiübungsgelände
BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 7 · Original-PDF
1Die Zone für Skiabfahrts- und Skiübungsgelände ist von allen skisportbehindernden Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Bepflanzungen freizuhalten.
2Soweit die Erstellung von Bauten und Anlagen nach Abs. 1 zulässig ist, haben Bauvorhaben die Vorschriften der zugrundeliegenden Nutzungszone einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.