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Art. 16 · Gemeinschaftsflächen und Abstellräume

BZO Baureglement der Gemeinde Rorschacherberg, Gesamtschau mit Tabelle Regelbauweise und Erlaeuterungsskizzen · S. 7 · Original-PDF

Beim Bau von Mehrfamilienhäusern sind folgende Flächen auf Dauer zu schaffen:

a)ab sechs Wohnungen: Spielplätze und Begegnungsflächen von wenigstens 20 % der anrechenbaren Geschossflächen;

b)ab drei Wohnungen: treppenfrei erschlossene, witterungsgeschützte Abstellflächen für leichte Zweiradfahrzeuge usw. von wenigstens 5 % der anrechenbaren Geschossflächen, wenigstens aber von 15 m2;

c)je Wohnung ein individueller Abstellraum von 10 m2 oder 10 % der anrechenbaren Wohngeschossfläche, wenigstens aber von 6 m2.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.