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Art. 40 · Baubescheid, Rekurs

BZO Baureglement Wittenbach · S. 22 · Original-PDF

Die Baubewilligung wird erteilt, wenn keine im öffentlichen Recht begründeten Hindernisse vorliegen. Sie kann mit einschränkenden Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

Gegen Entscheide des Gemeinderates kann innert 14 Tagen Rekurs beim zuständigen Departement erhoben werden.

Bis zur Erledigung allfälliger Einsprachen und Rekurse darf mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden.

E. Bauvorgang und Baukontrolle

Sicherheit, Immissionen, Hygiene

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.