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Art. 39 · Bekanntgabe des Baugesuches

BZO Baureglement Wittenbach · S. 22 · Original-PDF

Die Pläne können während 14 Tagen auf dem Bauamt eingesehen werden. Die Auflage wird während der Auflagefrist im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Baubescheid, Rekurs

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.