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Art. 41 · Sicherheit, Immissionen, Hygiene

BZO Baureglement Wittenbach · S. 22 · Original-PDF

Bei Ausführung von Bauarbeiten sind alle zum Schutze der Beteiligten wie auch Dritter nötigen Vorkehrungen zu treffen.

Übermässige Immissionen aller Art sind unzulässig. Ergeben sich in Bezug auf Lärm, Staub, Verschmutzung öffentlicher Strassen, Abfallbeseitigung oder Gerüche unzumutbare Zustände oder werden festgelegte Grenzwerte überschritten, so verfügt der Gemeinderat die Behebung der Missstände, gegebenenfalls die Einstellung der Arbeiten.

Auf jeder Baustelle sind Abfallmulden aufzustellen, die eine Trennung der Abfälle nach ihrer Entsorgungsart erlauben.

Auf Baustellen ist bis Bauvollendung ein einwandfreies Bau-WC als geschlossenes System oder mit Kanalisationsanschluss zu installieren.

Schutz öffentlicher Einrichtungen und von Bäumen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.