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Art. 38 · Visiere

BZO Baureglement Wittenbach · S. 21 · Original-PDF

Bei Bauten sind die Gebäudeecken, die Gebäudehöhe und – im Schnittpunkt von Fassaden und Dachhaut – die Dachschräge zu visieren. Die Baubewilligungsbehörde kann zusätzlich die Visierung der Firsthöhe verlangen, wenn dies zur Beurteilung der Auswirkungen des Bauvorhabens notwendig ist.

–21 - Bekanntgabe des Baugesuches

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.