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Art. 19 · Abstände von Gewässern und Hecken

BZO Baureglement Wittenbach · S. 13 · Original-PDF

Die Anwendung der Vorschriften für den Gewässerabstand erfolgt nach dem übergeordneten Recht.

Gegenüber den im Zonenplan bzw. in der Schutzverordnung eingezeichneten geschützten Hecken und Gehölzen haben Bauten einen Abstand von 4 m einzuhalten.

–13 - Interne Gebäudeabstände

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.