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Art. 432 · Energie: a) Anschlusspflicht

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 168 · Original-PDF

432 Energie: a) Anschlusspflicht

1Innerhalb der im Zonenplan bezeichneten Perimetern mit Anschlusspflicht sind alle Neubauten an das für den jeweiligen Perimeter vorgesehene Fernwärmenetz anzuschliessen.

2Bestehende Bauten im Fernwärmeperimeter sind beim Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen für Heizung und/oder Warmwasser an bestehende Fernwärmenetze anzuschliessen, sofern nicht ein unverhältnismässig hoher zusätzlicher Aufwand nachgewiesen wird. Vgl. Art. 13 KEnG. Der Perimeter mit Anschlusspflicht ist im Zonenplan entsprechend bezeichnet. Je nach Möglichkeit der Wärmeübergabe oder des vorhandenen Wärmeverteilsystems bzw. beim Fehlen eines solchen können Umrüstungskosten entstehen. Diese müssen verhältnismässig bleiben. Bei K-Objekten (vgl. Art. 10c BauG) ist die Zweckmässigkeit durch die Kantonale Denkmalpflege zu beurteilen. Gemeinde Lyss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.