Art. 127 · A344 ZPP 4 «Zentrum Busswil»
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 260 · Original-PDF
127 Baureglement (BR) Park+Ride-Anlagen für Parkplätze für gewerbliche Nutzungen sind nur auf der Ostseite der Geleiseanlage zugelassen.
3 – Die max. Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig beträgt:
–westlich der Geleiseanlage: 10 m
–östlich der Geleiseanlage:
10 m Die max. Gesamthöhe beträgt:
–westlich der Geleiseanlage: 14 m
–östlich der Geleiseanlage:
14 m
4ES III
5 – Dem Lärmschutz der hinterliegenden Wohnquartiere ist besondere Beachtung zu schenken.
–Der Bahnhofsplatz soll gestalterisch und Funktional Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig Mass der Nutzung Die max. Gesamthöhe beträgt:
–westlich der Geleiseanlage: 14 m
–östlich der Geleiseanlage: 14 m Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze aufgewertet werden.
–Es sind eine gute Wohnqualität und bestmögliche Verhältnisse für attraktive Arbeitsplätze zu gewährleisten.
–Eine Abweichung von Art. 214 Abs 3 i.V.m Art. A135 zur Gestaltung von Attikageschossen ist zulässig.
Die Kosten für die Ausarbeitung der Überbauungsordnung und für die arealinterne Erschliessung gehen zulasten der Grundeigentümer. Besondere Bestimmungen A343 ZPP 3 «Chappelacher Busswil»
1Die ZPP 3 «Chappelacher Busswil» bezweckt
–die Realisierung einer Wohnzone WohnüberbauPlanungszweck ung in teilweise verdichteter Bauweise unter Beachtung der landschaftlichen Gegebenheiten (Siedlungsrand, Topographie).
2Die ZPP 3 ist eine Wohnzone Wohnen im Sinne von Art. 211 Abs. 2 BR.
3 – Ausnützungsziffer Geschossflächenziffer oberirdisch
–max.: 0.5 0.55
–min.: 0.35 0.4 Art der Nutzung Mass der Nutzung Gemeinde Lyss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.