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Art. 127 · A344 ZPP 4 «Zentrum Busswil»

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 260 · Original-PDF

127 Baureglement (BR) Park+Ride-Anlagen für Parkplätze für gewerbliche Nutzungen sind nur auf der Ostseite der Geleiseanlage zugelassen.

3 – Die max. Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig beträgt:

–westlich der Geleiseanlage: 10 m

–östlich der Geleiseanlage:

10 m Die max. Gesamthöhe beträgt:

–westlich der Geleiseanlage: 14 m

–östlich der Geleiseanlage:

14 m

4ES III

5 – Dem Lärmschutz der hinterliegenden Wohnquartiere ist besondere Beachtung zu schenken.

–Der Bahnhofsplatz soll gestalterisch und Funktional Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig Mass der Nutzung Die max. Gesamthöhe beträgt:

–westlich der Geleiseanlage: 14 m

–östlich der Geleiseanlage: 14 m Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze aufgewertet werden.

–Es sind eine gute Wohnqualität und bestmögliche Verhältnisse für attraktive Arbeitsplätze zu gewährleisten.

–Eine Abweichung von Art. 214 Abs 3 i.V.m Art. A135 zur Gestaltung von Attikageschossen ist zulässig.

Die Kosten für die Ausarbeitung der Überbauungsordnung und für die arealinterne Erschliessung gehen zulasten der Grundeigentümer. Besondere Bestimmungen A343 ZPP 3 «Chappelacher Busswil»

1Die ZPP 3 «Chappelacher Busswil» bezweckt

–die Realisierung einer Wohnzone WohnüberbauPlanungszweck ung in teilweise verdichteter Bauweise unter Beachtung der landschaftlichen Gegebenheiten (Siedlungsrand, Topographie).

2Die ZPP 3 ist eine Wohnzone Wohnen im Sinne von Art. 211 Abs. 2 BR.

3 – Ausnützungsziffer Geschossflächenziffer oberirdisch

–max.: 0.5 0.55

–min.: 0.35 0.4 Art der Nutzung Mass der Nutzung Gemeinde Lyss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.