Art. 125 · A341 ZPP 1 «Lindenweg Busswil»
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 258 · Original-PDF
125 Baureglement (BR) 3 – gesamter Wirkungsbereich: minimale AZ GFZo 0.40 0.45
–Bereich A: maximale AZ GFZo 0.55 0.61; maximale Mass der Nutzung Bereich A: maximale AZ GFZo 0.55 0.61 ; maximale Fassadenhöhe traufseitig maximale Gesamthöhe 11.0 m AZ GFZo 0.40 0.45 Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig ximale Gesamthöhe 8.0 m Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig 4.0 m, maximale Gesamthöhe 8.0 m
4ES II
5 – Volumen und Anordnung der Bauten sowie die Bepflanzung sind unter Berücksichtigung der angrenzenden Gebiete festzulegen.
–Die Dachformen sind unter Berücksichtigung der Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze angrenzenden Gebiete festzulegen. Im Bereich A sind Sattel- oder Flachdächer zulässig, im Bereich B sind die Bauten mit Flachdächern zu gestalten.
–Bei der Aussenraumgestaltung ist darauf zu achten, dass der Verlauf des gewachsenen Terrains möglichst unverändert bleibt und der erforderlichen Retention Rechnung getragen wird.
–Der arealquerende Heilbach ist in die Überbauung einzubeziehen. A34 Zonen mit Planungspflicht (ZPP) Ortsteil Busswil A341 ZPP 1 «Lindenweg Busswil»
1Die ZPP 1 «Lindenweg Busswil» bezweckt
–die Einordnung einer Überbauung in das Orts- und Planungszweck Landschaftsbild;
–den Schutz und die Pflege der Hecke;
–die Sicherstellung des Areals für ein kirchliches Zentrum.
2Der südwestliche Teil desr Beizugsgebietes ZPP ist in einer Tiefe von max. 65 m der öffentlichen Nutzung vorbehalten. Dieser Zone Teil der ZPP dient dem Bau eines kirchlichen Zentrums durch die Kirchgemeinde. Der nordöstliche Teil ist eine zweigeschossige Wohnzone im Sinne von Art. 39 Abs. 1. ist dem Wohnen im Sinne von Art. 211 Abs. 2 BR vorbehalten. Art der Nutzung Gemeinde Lyss
| Bereich A: maximale | AZ GFZo 0.55 0.61 | ; maximale | |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe traufseitig | maximale Gesamt- | ||
| höhe 11.0 m |
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