Art. 16 · 8.11 Abstellplätze für Motorfahrzeuge
BZO Bonstetten · S. 16 · Original-PDF
16 Gemeinde Bonstetten Bau- und Zonenordnung 8.12 Abstellräume 4 Bei Wohnbauten sind hinreichend grosse Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder, Motorfahrräder und Gartengeräte bereitzustellen. 8.13 5 8.14 Spiel- und Ruheflächen 4 Bei Mehrfamilienhäusern sind Spiel- und Ruheflächen anzulegen. Bei Mehrfamilienhäusern mit 9 oder mehr Wohnungen muss die Grösse von zweckmässig ausgerüsteten Kinderspielplätzen mindestens 10% der dem Wohnen dienenden Flächen betragen. 8.15 5 8.16 Erleichterungen für eingeschossige Gebäudeteile 3 Eingeschossige Gebäudeteile, mit Räumen die dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen können, sind von den Vorschriften über die Dachneigung befreit und es gilt lediglich der kleine Grenzabstand, sofern: - deren Fläche höchstens einen Viertel der vom Hauptgebäude überbauten Bodenfläche ausmacht oder - sie bei Hauptgebäuden mit einer überbauten Bodenfläche unter 80 m2 maximal 20 m2 gross sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.