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Art. 1.3.2 · Ergänzungsplan 1:2'500

BZO Bonstetten · S. 5 · Original-PDF

1.3.2 Ergänzungsplan 1:2’500 Für die Aussichtsschutzbereiche, die besonderen Anordnungen in den Kernzonen, sowie die Gewässerabstandslinien ist der Ergänzungsplan 1:2’500 massgebend.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.