← BZO Bonstetten · Inhaltsverzeichnis

Art. 1.3.3 · Ergänzungspläne 1:1'000

BZO Bonstetten · S. 5 · Original-PDF

1.3.3 Ergänzungspläne 1:1’000 Für die Waldabstandslinien sind die Ergänzungspläne 1:1’000 massgebend. 1.3.4 Vorrang der Ergänzungspläne Die Ergänzungspläne 1:1’000 und 1:2’500 gehen dem allgemeinen Zonenplan vor. Der allgemeine Zonenplan und die Ergänzungspläne sind Bestandteile der Bau und Zonenordnung und können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Der in der Bau- und Zonenordnung enthaltene Zonenplan 1:10’000 ist nicht rechtsverbindlich.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.