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Art. 44 · Fahrzeugabstellplätze

BZO Wiesendangen · S. 16 · Original-PDF

Fahrzeug­ abstellplätze

1Es sind mindestens folgende Anzahl Fahrzeugabstellplätze zu erstellen:

–Einfamilienhaus (EFH) 2 pro EFH

–Wohngebäude

1 pro Wohnung

–Besucher

1 pro 4 Wohnungen

–Bei anderen Nutzungen bestimmt sich die Anzahl der Abstellplätze nach der kantonalen «Wegleitung zur Regelung des ParkplatzBedarfs in kommunalen Erlassen».

2Bei der Ermittlung des Abstellplatzbedarfs sind Bruchteile über 50 % aufzurunden.

3Sind aufgrund von besonderen Gegebenheiten im konkreten Einzelfall mehr Motorfahrzeuge zu erwarten oder kann schlüssig nachgewiesen werden, dass weniger Abstellplätze erforderlich sind, so können Abweichungen gegenüber der Berechnungsweise von Abs. 1 bewilligt bzw. gefordert werden.

4In gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossenen Gebieten kann die Zahl der Abstellplätze für Besucher, Kunden und Beschäftigte bis um einen Viertel reduziert werden. In der Kernzone Wiesendangen kann die Gesamtzahl bis um einen Viertel reduziert werden.

5Die Erstellung von Garagen oder von Abstellplätzen auf dem Baugrundstück kann beschränkt oder verweigert werden, wenn Interessen des Ortsbildschutzes oder andere überwiegende Interessen dies erfordern. 16 Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Wiesendangen

6Jeder Abstellplatz muss in der Regel für Fahrzeuge direkt zugänglich sein. Zufahrten und Garagenvorplätze dürfen nicht in die Berechnung miteinbezogen werden. Bei Einfamilienhäusern kann der Garagenvorplatz jedoch als 1 Autoabstellplatz angerechnet werden.

7Oberirdische Abstellplätze sollen die umgebende Grünfläche nicht wesentlich schmälern. Sie sind – wenn immer möglich – zusammengefasst in der Randzone anzulegen.

8Kann ein Grundeigentümer die notwendigen Autoabstellplätze nicht selber schaffen, so ist der Nachweis eines rechtlich gesicherten Ersatzes in nützlicher Entfernung zu erbringen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.