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Art. 45 · Fahrräder, Motorräder und Kinderwagen

BZO Wiesendangen · S. 17 · Original-PDF

Für Mehrfamilienhäuser und Gewerbebetriebe sowie für öffentliche Bauten und Anlagen sind genügend leicht zugängliche Abstellplätze für Fahrräder, Motorfahrräder und Kinderwagenabstellplätze bereitzustellen. Fahrräder, Motorräder und Kinderwagen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.