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Art. 43 · Terraingestaltung
BZO Wiesendangen · S. 16 · Original-PDF
raingestaltung
1Sofern sich Terrainveränderungen gut dem massgebenden Terrain anpassen, sind diese bis höchstens 1.5 m, vorbehältlich strengerer Bestimmungen, zulässig. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Garagenzufahrten sowie einzelne Haus- und Kellerzugänge.
2Abgrabungen des massgebenden Terrains dürfen gesamthaft nicht mehr als den halben Gebäudeumfang betreffen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.