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Art. 27 · Mehrlängenzu­schlag

BZO Wiesendangen · S. 12 · Original-PDF

Bei Hauptgebäuden von mehr als 20 m Fassadenlänge ist der Grundabstand um einen Viertel der Mehrlänge, jedoch höchstens um 5 m, zu erhöhen. Mehrlängen‑­ zuschlag 12 Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Wiesendangen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.