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Art. 32 · Wohnzone WG3
BZO Bauma · S. 10 · Original-PDF
1Die geschlossene Bauweise ist bis zur Gebäudelänge von 40 m gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.
2Mässig störende Gewerbe sind gestattet.
3Die Ausnützungsziffer erhöht sich um 1/5, wenn der Anteil der gewerblich genutzten Geschossflächen mindestens 1/3 der Gesamtnutzfläche beträgt. X:\RP\310 Bauma\01 OP\Revision 2013\4_Genehmigung\2_BZO\BZO_bereinigt.docx Ortsplanungsrevision Bauma –Bau- und Zonenordnung (BZO) 11 4. GEWERBE- UND INDUSTRIEZONEN
Grundmasse
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.