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Art. 5.3.2 · In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterungen sind Wohnungen, Läden, Büros, Praxen
BZO Illnau-Effretikon · S. 15 · Original-PDF
5.3.2 In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterungen sind Wohnungen, Läden, Büros, Praxen, Ateliers sowie höchstens mässig störende Betriebe zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.