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Art. 4.2.3 · Für Gebäudeteile, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, gilt im Erdgeschoss …
BZO Illnau-Effretikon · S. 13 · Original-PDF
4.2.3 Für Gebäudeteile, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, gilt im Erdgeschoss allseitig der kleine Grenzabstand.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.