← BZO Horgen · Inhaltsverzeichnis
Art. 1.2.5 · Der Gestaltungsplan für das Gebiet Bocken hat die Nutzweise des erhaltenswerten
BZO Horgen · S. 6 · Original-PDF
1.2.5 Der Gestaltungsplan für das Gebiet Bocken hat die Nutzweise des erhaltenswerten Gebäudeensembles sowie eine einwandfreie Umgebungsgestaltung sicherzustellen. Der Gestaltungsplan bedarf der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.