← BZO Horgen · Inhaltsverzeichnis
Art. 1.2.1 · Innerhalb der Bauzonen werden folgende weitere Anordnungen über Ausnützung
BZO Horgen · S. 6 · Original-PDF
1.2.1 Innerhalb der Bauzonen werden folgende weitere Anordnungen über Ausnützung, Bauweise und Nutzweise getroffen:
a)Besondere Nutzungsanordnungen in Zentrumszonen
b)Zulässigkeit von mässig störenden Betrieben in Wohnzonen
c)Zulässigkeit von Handels- und Dienstleistungsbetrieben in Industriezonen
d)Geltungsbereich von Sonderbauvorschriften in Industriezonen
e)Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht
f)Bereiche, in denen die Planungswerte nachzuweisen sind
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.