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Art. 81 · Bauberatung
BZO Elgg · S. 36 · Original-PDF
Den bauwilligen Grundeigentümern steht, insbesondere für Vorhaben in den Kernzonen, eine unentgeltliche Bauberatung zur Verfügung.
f)Abweichungsmöglichkeiten bei besonders guter Gestaltung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.