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Art. 81 · Bauberatung

BZO Elgg · S. 36 · Original-PDF

Den bauwilligen Grundeigentümern steht, insbesondere für Vorhaben in den Kernzonen, eine unentgeltliche Bauberatung zur Verfügung.

f)Abweichungsmöglichkeiten bei besonders guter Gestaltung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.