Art. 82 · Abweichungsmöglichkeiten
BZO Elgg · S. 36 · Original-PDF
1In den Kernzonen können für Projekte mit einer besonders guten Gestaltung im Sinne von §71 des PBG, welche zu einer qualitätsvollen Weiterentwicklung der Bebauungsstruktur der Gemeinde und dem entsprechenden Quartiercharakter beitragen, Abweichungen bezüglich der Dach- und Fassadengestaltung bewilligt werden, sofern dadurch keine Interessen Dritter berührt werden. Besonders gute Gestaltung
2Der Gemeinderat holt dazu ein unabhängiges Fachgutachten ein oder setzt eine Fachkommission ein. Stand: 23. Juni 2023 36 / 37 BAU- und ZONENORDNUNG GEMEINDE ELGG VI. MEHRWERTAUSGLEICHSGESETZ (MAG)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.