Art. 72 · Ausrüstungen von Mehrfamilienhäusern
BZO Elgg · S. 33 · Original-PDF
1Bei grösseren Überbauungen sind in der Nähe des Hauseinganges genügend grosse, leicht zugängliche Abstellflächen für Kinderwagen, Veloanhänger, Fahrräder / E-Bikes / Spezialvelos und Motorfahrräder bereitzustellen.
2Als Hilfe für die Bedarfsermittlung von Veloabstellplätzen dient die kantonale Wegleitung für die Bestimmung des Parkplatzbedarfs in kommunalen Erlassen für Veloabstellplätze.
3Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern und Überbauungen mit sechs oder mehr Wohnungen sind Containerabstellplätze für die Kehrrichtabfuhr an gut zugänglichen Orten zu erstellen. Es sind gemeinsame Einrichtungen für die separate Abfallentsorgung zu erstellen.
4Für Bauvorhaben mit 20 oder mehr Wohneinheiten sind Unterflurcontainer vorzusehen. Stand: 23. Juni 2023 33 / 37 BAU- und ZONENORDNUNG GEMEINDE ELGG
d)Fahrzeugabstellplätze
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.