Art. 61 · Gestaltungsplanpflicht
BZO Elgg · S. 29 · Original-PDF
1In den im Zonenplan speziell bezeichneten Gebieten gilt eine Gestaltungsplanpflicht. Grundsätzlich darf nur im Rahmen eines Gestaltungsplanes neu gebaut werden. Gestaltungsplanpflicht
2Für das Gebiet Äntenschnabel, das sich an einer sehr gut mit dem ÖV erschlossenen, jedoch baulich anspruchsvollen Lage befindet, hat der Gestaltungsplan das gesamte mit der Gestaltungsplanpflicht überlagerte Gebiet zu umfassen. Äntenschnabel
3Für das in der Nähe des geschützten Ortsbildes und im Bereich der Ortseinfahrt liegende Gebiet Humbergweg wurde eine Gestaltungsplanpflicht festgelegt. Der Gestaltungsplan hat das gesamte mit der Gestaltungsplanpflicht überlagerte Gebiet zu umfassen. Humbergweg Der Gestaltungsplan muss eine gewisse Durchlässigkeit zum historischen Ortskern gewährleisten und es ist auf eine besonders gute Gestaltung im Sinne von § 71 PBG zu achten. Es sind zudem zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss, sowie eine Ausnützungsziffer von 55% gestattet. Stand: 23. Juni 2023 29 / 37 BAU- und ZONENORDNUNG GEMEINDE ELGG V. WEITERE BESTIMMUNGEN
a)Abstandsvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.